Landeskader
Die besten Sportler qualifizieren sich über ihre Wettkampfleistungen für die Aufnahme in den Landeskader (LK) bzw. Nachwuchslandeskader (NLK) des LSV Brandenburg. Die Meldung der Leistungen an den LSV erfolgt - inkl. der erforderlichen zusätzlichen Dokumentationen - durch den Verein.
Vom LSV in den LK/NLK berufene Sportler erhalten eine Ernennungsurkunde. Für NLK wird diese postalisch an der Verein übermittelt. Für LK erfolgt die Übergabe i.d.R. im Rahmen der Landesmeisterschaften des LSV Brandenburg.
Wer sich einen Überblick über die Nominierungskriterien verschaffen möchte, kann sich das nachfolgende Dokument des LSV anschauen.
Download: Kadernormen [.pdf]