Wettkampfzulassung
Sporttauglichkeitsuntersuchung
Nach § 8 der Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil - des DSV muss jede/r SchwimmerIn, die/der an einem Wettkampf teilnimmt, eine Sporttauglichkeitsbescheinigung vorlegen. Ohne die aktuelle Bescheinigung ist die Teilnahme an Wettkämpfen nicht möglich.
Diese Untersuchung darf jeder Arzt durchführen. Achtet zur eurer Sicherheit oder der eures Kindes darauf, dass richtig untersucht wird und der Arzt nicht nur fragt, ob es einem gut geht. Erklärt ihm, wie und wie oft Sie oder ihr Kind trainiert. Umfang und Dauer der Untersuchung sind nicht vorgeschrieben und liegen im Ermessen des Mediziners. Die Kosten berechnet jeder Arzt anders, grundsätzlich müsst ihr diese selber tragen. Einen Termin macht ihr selbstständig bei eurem Arzt bzw. Kinderarzt. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
Download: Sporttauglichkeitsbescheinigung [.pdf]
DSV Registrierung/Lizenzierung
Nach §20 Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil sind nur SchwimmerInnen die registriert und für das laufende Jahr lizenziert sind berechtigt an einer Wettkampfveranstaltung teilzunehmen. Dies gilt nur für Sportler ab einem Alter von 8 Jahren. Jüngere Sportler können ohne Registrierung und Lizenzierung an s.g. kindgerechten Wettkämpfen teilnehmen. Hierbei zählt das Geburtsjahr, nicht der Geburtstag, d.h. die Sportler werden ab Jahresbeginn der jeweiligen Altersklasse zugeordnet.
Frage: Wie kann ich mich/mein Kind im Lizenzregister registrieren?
Wenn du an Wettkämpfen teilnehmen möchtest, dann muss zur Registrierung im Lizenzregister das DSV-Formular zur Registrierung und Antrag auf die Jahreslizenz ausgefüllt werden. Das Formular ist über deinen Trainer erhältlich. Die Vereinsdaten und die persönlichen Daten sind bereits ausgefüllt, sodass der Antrag nur noch von dir oder einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. Gib das Formular anschließend an deinen Übungsleiter/Trainer zurück. Dieser leitet es dann unterschrieben an den DSV zur Registrierung und Lizenzierung weiter.
Frage: Wieviel kostet die einmalige Registrierung im Lizenzregister und die Jahreslizenz?
Die einmaligen Registrierungskosten betragen 10€.
15,00 € sind für die Erteilung und Eintragung der Lizenz in den Altersklassen AK 8 bis einschließlich AK 11 jährlich zu entrichten und 25,00 € für die Erteilung und Eintragung der Lizenz in den Altersklassen ab AK12.
Beide Beträge (einmalige Registrierungskosten & Jahreslizenzgebühr) werden im Lastschriftverfahren vom Konto des Vereins eingezogen und sind vorab an den Verein zu überweisen.
Download: Info DSV Jahreslizenz 2024
Frage: Was passiert durch die Registrierung?
Nach der Registrierung im Lizenzregister erhält jeder Schwimmer eine sogenannte DSV-ID-Nummer. Mit dieser DSV-ID-Nummer kannst du über die Schwimmerabfrage auf dsv.de deine Bestzeiten abrufen.
Link: DSV Schwimmerabfrage